Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Einzeltraining/Coaching

  1. Die Dienstleistung (Erstgespräch) erfolgt in einvernehmlicher mündlicher (Telefongespräch) oder schriftlicher (E-Mail, WhatsApp o.ä. Messanger-Dienste) Abstimmung mit dem Auftraggeber/-in /Kunde/Kundin). Nach Abstimmung ist der Termin für die Dienstleistung verbindlich.
  2. Gegenstand ist die Durchführung einer individuellen Coaching-Dienstleistung in Form eines Erstgespräches und/ oder eines Einzeltrainings.
  3. Nach Abstimmung erhält jeder Interessent einen Fragebogen. Der/die Auftragsgeber/-in hat dafür zu sorgen, dass dem Trainer alles für die Ausführung des Coachings notwendigen Informationen rechtzeitig und wahrheitsgemäß vorgelegt werden, Informationen erteilt werden und der Coach von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Coachings von Bedeutung sein können. Das gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Coaches bekannt werden. Die Geschäftsbedingungen sind für jedes Training des Hundes gültig.

Pflichten:

Der Tierhalter versichert, dass seiner Kenntnis nach seinem Hund frei von ansteckenden Krankheiten/Parasiten ist und das sein Tier ordnungsgemäß angemeldet und gechipt ist. Während der Anamnese wie auch beim Training bleibt der Tierhalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB, Die Haftpflicht nach §834 BGB verbleibt beim Tierhalter.

Haftung:

Der jeweilige Besitzer, der durch die Anamnese beraten und durch das Einzeltraining unterrichtet wird, ist für seinen Hund verantwortlich und ist haftbar für alle Schäden/Verletzungen, die während der Anamnese oder des Trainings entstehen. Für Schäden, die der Hund während des Trainings erleiden könnte, übernimmt der Dienstleitungsanbieter keine Haftung. Richtet der Hund während des Trainings Schäden an, so haften hierfür der Tierhalter. Für Schäden, die der Hund bei Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet alleine der Tierhalter. Sofern es für die Ausbildung notwendig ist den Hund auch im freien Gelände von der Leine zu lassen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dabei die gesetzlichen Bestimmungen gelten. Der Halter handelt eigenverantwortlich und trägt selbst das Risiko einer etwaigen Ordnungsstrafe.

Freie Tätigkeit:

Der Coach ist in der Wahl des Leistungsortes frei. Ist die Tätigkeit des Coaches an einen bestimmten Ort erforderlich, so ist der Coach bereit, an diesem Ort tätig zu werden.

Zahlung:

Die Gebühren für das Erstgespräch und die nachfolgenden Einzeltrainings sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach der Dienstleistung in Bar, oder Überweisung zu entrichten.

Stornoregelung:

Im Falle einer Absage eines Coaching-Termins durch den/die Auftraggeber/-in gilt folgende Regelung:

  1. Für Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, wir eine Stornogebühr von 50 % des Honorars fällig. Dazu kommen eventuell geleistete Anfahrkosten.
  2. Für Termine, die nicht spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, wird eine Stornogebühr von 30 % fällig.

Der Coach verpflichtet sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei Terminänderung ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen und es werden alternative Termine mit dem Auftraggeber vereinbart.

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